Impressum

Verantwortlich:

 Magoley, Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH

Geschäftsführer;
Hannes und Malte Magoley

Kontakt:

Malte Magoley
Häusliche Kranken- und Altenpflege
Aachenerster 445
41069 Mönchengladbach

Ik Nr.:

460 515 514

Umsatzsteuer-ID:

USt.ID.nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: FA Mönchengladbach: 121

§ 1 Allgemeines 


1. Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB M-Pflegeversicherung zugelassen und hält die Qualitätsstandards gem. § 80 SGB XI sowie die vertraglichen Regelungen des Landesrahmenvertrages gern. § 75 Abs. 1 SGB XI ein. Er ist berechtigt, die Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. 


2. Der Pflegedienst ist nach § 132 SGB V - Gesetzl. Krankenversicherung zur ärztlich verordneten Krankenpflege gem. § 37 und Familien / Haushaltshilfe gem. § 38 SGB V zugelassen und ist berechtigt, die Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. 


3. Sofern vertragliche Vereinbarungen gem. § 93 BSHG mit dem örtlichen Sozialhilfeträger bestehen, ist der Pflegedienst berechtigt, die entsprechenden Leistungen mit dem Sozialhilfeträger abzurechnen.


 4. Der Pflegedienst hat dem/der Leistungsnehmer/in und der zuständigen Pflegekasse unverzüglich eine Ausfertigung des Pflegevertrages auszuhändigen. 


§ 2 Leistungsumfang 


1. Art und Umfang der Leistungen werden gemäß der Leistungsvereinbarung auf der Vorderseite vereinbart. 


2. Änderungen  des  Leistungsumfangs  können  jederzeit  vereinbart  werden.  Sie  werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von der/dem Leistungsnehmer/in abgezeichnet. 


§ 3 Vergütungsregelung und Abrechnung mit Sozialleistungsträgern 


1. Der  Pflegedienst  berechnet  für  die  erbrachten  Leistungen,  die  mit  den  Kranken-  und  Pflegekassen  bzw.  Sozialhilfeträgern  ausgehandelten  Entgelte,  entsprechend  des gültigen Entgeltverzeichnisses (Anlage: Preisliste)


2. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, den der/die Leistungsnehmer/in jeweils am Monatsende gegenzeichnet. 


3. Leistungen,  die  mit  der  Pflegekasse,  der  Krankenkasse  und  dem  Sozialhilfeträger  abzurechnen  sind,  werden  vom  Pflegedienst  den  jeweiligen  Kostenträgern  direkt  in Rechnung gestellt.


§ 4 Vergütungsregelung und Abrechnung mit dem/der Leistungsnehmer/in 


1. Leistungen,  deren  Kosten  nicht  seitens  der  Kranken-  oder  Pflegekassen  bzw.  des  Sozialhilfeträgers  übernommen  werden,  die  der/die  Leistungsnehmer/in  jedoch  in Anspruch  nimmt,  sind  von  dem/der  Leistungsnehmer/in  selbst  zu  bezahlen.  Sollen  Leistungen  erbracht  werden,  die  über  das  Maß  der  Zahlungszusage  der Sozialleistungsträger hinausgehen, wird der Leistungsnehmer vom Leistungserbringer darauf hingewiesen.


2. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, der der/die Leistungsnehmer/in jeweils am Monatsende gegenzeichnet. 


3. Der Pflegedienst erstellt monatlich eine Rechnung über die Leistungen, die vom/von der Leistungsnehmer/in zu zahlen sind. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 


4. Auf Wunsch des/der Leistungsnehmer/in kann eine Einzugsermächtigung erteilt worden. 


5. Der  Pflegedienst  ist  berechtigt,  Entgelte  für  Leistungen  nach  §  4  Abs.  1  anzupassen,  wenn  sich  die Kalkulationsgrundlagen  und  die  daraus  ergebenden  Vergütungen ändern.  Entsprechende  Vergütungsanpassungen  sind  seitens  des  Pflegedienstes  dem/der  Leistungsnehmer/in  spätestens  4  Wochen  vor  Inkrafttreten  des  neuen  Entgeltes anzukündigen und zu begründen. Ist der/die Leistungsnehmer/in nicht bereit, die neue Vergütung zu akzeptieren, kann der Pflegedienst die Leistungserbringung bezüglich der Leistungen nach § 4 Abs. 1 mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. 


6. Wird ein vereinbarter Einsatz, der aus von dem/der Leistungsnehmer/in zu vertretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst die für den Einsatz vereinbarte Vergütung verlangen, jedoch nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. 


§ 5 Leistungserbringung 


1. Die  vertraglich  vereinbarten  Leistungen  werden  vom  Pflegedienst  durch  fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal erbracht. Im Rahmen seiner Personalausstattung stellt der Pflegedienst größtmögliche Kontinuität sicher, damit der/die Leistungsnehmer/in von möglichst wenigen Mitarbeiter/innen betreut wird.  Die Leitung des Pflegedienstes bestimmt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und der pflegerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit die Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. 


2. Soweit  der  Pflegedienst  vereinbarte  Leistungen  regelmäßig  nicht  selbst  erbringt,  sondern  von  einem Kooperationspartner  ausführen  lässt,  ist  dies  im  Vertrag  unter -Besondere  Vereinbarungen  -  zu  vermerken.  Der  Pflegedienst  hat  auch  bei  Inanspruchnahme  eines  Kooperationspartners,  die  alleinige  Gesamtverantwortung  für  den vereinbarten Leistungsumfang einschließlich der Rechnungsstellung und Zahlungsweise.


 3. Der  Pflegedienst  verpflichtet  sich,  eine  individuelle  Pflegeplanung  zu  erstellen  und  die  jeweils  erbrachten  Leistungen  in  einer  Pflegedokumentation  aufzuzeichnen.  Die Pflegedokumentation  ist  Eigentum  des  Pflegedienstes  und verbleibt nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit beim Pflegedienst. Der/Die Leistungsnehmer/in ist zur Herausgabe der Pflegedokumentation verpflichtet.  Die Pflegedokumentation verbleibt während des Zeitraums der vertraglichen Zusammenarbeit beim Leistungsnehmer/bei der Leistungsnehmerin; es sei denn, eine sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet. Dem/der Leistungsnehmer/in ist jederzeit die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation möglich.


§ 6 (Pflege-) Hilfsmittel 


1. Sofern zwischen Pflegekassen und Pflegedienst eine Vereinbarung besteht, stellt der Pflegedienst im Rahmen seiner Möglichkeiten die von der Pflegekasse genehmigten Pflegehilfsmittel  leihweise  gegen  eine  Gebühr  zur  Verfügung.  Hierüber  ist  ein  gesonderter  Mietvertrag abzuschließen.  Der/die  Leistungsnehmer/in  hat  nach Beendigung des Gebrauchs für die Rückgabe des Pflegehilfsmittels in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Pflegedienst zu sorgen.


§ 7 Haftung 


1. Der Pflegedienst haftet gegenüber dem/der Leistungsnehmer/in nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind. 


2. Bei vertraglichen Nebenleistungen wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (z. B. Verlust von Schlüsseln, die zur Sicherung des Wohnungszutritts übergeben wurden).


§ 8 Datenschutz und Schweigepflicht 


1. Die Mitarbeiter/innen des Pflegedienstes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


2. Soweit  es  zur  Durchführung  der  Leistungserbringung  erforderlich  ist,  dürfen  personenbezogene  Daten des/der  Leistungsnehmer/in  gespeichert  oder  an  Dritte  (z.  B. Datenträger, Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, stationäre Einrichtungen) übermittelt werden. Diese Zustimmung bedarf der Schriftform.


§ 9. Kündigung 


1. Dieser  Vertrag  ist  auf  unbestimmte  Zeit  abgeschlossen  und  endet  durch  Kündigung,  durch  endgültigen stationären  Aufenthalt  oder  Tod  des/der Leistungsnehmer/in. Bei vorübergehendem stationärem oder teilstationärem Aufenthalt ruht der Vertrag.


2. Innerhalb  von  2  Wochen  nach  dem  ersten  Pflegeeinsatz  kann  der/die Leistungsnehmer/in den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Pflegevertrag erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, beginnt der Lauf der Frist erst nach Aushändigung desVertrags. 


3. Im weiteren Verlauf der Pflege kann der/die Leistungsnehmer/in den Pflegevertrag mit einer Frist von 1 Woche ordentlich kündigen. 


4. Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. 


5. Soweit gesetzliche Sachleistungen (z. B. Haushaltshilfe nach § 38 SOB V) befristet erbracht werden, ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. 


6. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, • wenn die pflegerische Tätigkeit durch das Verhalten des/der Leistungsnehmer/in unnötig erschwert wird,• wenn die notwendig ergänzende Versorgung und Betreuung auf Dauer oder regelmäßig nicht sichergestellt ist, • wenn der erforderliche Pflegeaufwand im Wege der vereinbarten Pflege nicht mehr erbracht werden kann, • wenn nach medizinischer Indikation der Pflegeaufwand nicht mehr notwendig ist, • bei schwerer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag. 


7. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 

Widerrufsrecht für Pflegedienst Magoley - Mönchengladbach


Widerrufsrecht


Als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen bzw. dem von Ihnen genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht, bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seine Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an unsere Postanschrift zu richten.


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzung der Sache bzw. des Wertes der Nutzung besteht nicht. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.


Ausschluss des Widerufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch gegeben hat.


Bei Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.


Ende der Widerrufsbelehrung 

Haftungsausschluss (Disclaimer) für Pflegedienst Magoley - Mönchengladbach


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Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist



Häusliche Kranken und Altenpflege


Klaus Magoley


Aachenerstraße 445


41069 Mönchengladbach


 


Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Datenschutz:


Malte Magoley


 



E-Mail: service@pflegedienst-magoley.de


Telefon: 02161/542018 / Fax: 02161/592115



 


 


 


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