Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht.
Zur Grundpflege gehören die notwendigen pflegerischen, nicht medizinischen Hilfeleistungen. Unsere ambulanten Pflegeleistungen entsprechen dem Leistungskatalog der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen nach § 89 SGB XI.
Wir arbeiten sehr eng mit allen umliegenden Sanitätshäusern, einer großen Anzahl an Ärzten sowie dem sozialen Dienst der nah gelegenen Krankenhäusern zusammen.
Ebenso können wir bei der Vermittlung von anderen Diensten wie z.B.: Hausnotruf, Hauswirtschaftliche Hilfe, mobile medizinische Fußpflegedienste, Friseure, Einkaufsservice etc. behilflich sein.