Unsere Leistungen

Behandlungspflegen nach SGB V

Unsere Behandlungspflegen nach vertragsärztlicher Verordnung gemäß § 37 Abs. 2 SGB V werden ausschließlich durch qualifizierte, examinierte Pflegefachpersonen erbracht. Die Leistungen sind in vier Leistungsgruppen unterteilt und werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Leistungsgruppe 1

Behandlungspflegen einfacher Art
Beispiele:

    Blutdruckmessung

    Blutzuckermessung

    -Inhalationen

    -Richten und Verabreichen von Injektionen s.c. (z. B. Insulin, Heparin)

    Auflegen von Kälteträgern

    Richten und Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente (inkl. Augentropfen)

    Abnehmen von Kompressionsverbänden

    Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)

Leistungsgruppe 2

Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Zeitaufwand
Beispiele:

    Klistiere

    Flüssigkeitsbilanzierung

    Versorgung eines suprapubischen Katheters

    Medizinische Einreibungen

    Dermatologische Bäder

    Versorgung bei PEG

    Stoma-Versorgung

    Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen

Leistungsgruppe 3

Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand und qualifizierter Ausführung
Beispiele:

    Absaugen der oberen Luftwege

    Blasenspülung

    Versorgung von mehr als zwei Dekubiti Grad 2

    Versorgung und Überprüfung von Drainagen

    Injektionen i.m.

    Instillationen

    Legen einer s.c. Infusion

    Legen, Wechseln und Entfernen von Harnkathetern

    Wechsel und Pflege von Trachealkanülen

    Richten ärztlich verordneter Medikamente in Wochendosetten

    Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

    Anlegen von Kompressionsverbänden

Leistungsgruppe 4

Behandlungspflegen mit höchstem Zeitaufwand und besonderer Fachkompetenz
Beispiele:

    Besonders zeitaufwendige Behandlungspflegen und/oder Leistungen mit spezieller Sachkunde

    Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten

    Versorgung von Dekubiti Grad 3 oder 4

    Digitale Enddarmentleerung

    Anhängen, Wechseln und Abhängen von i.v. Infusionen (z. B. parenterale Ernährung, Substitutionstherapie über Port)

    Legen und Wechseln von Magensonden

    Pflege zentraler Venenkatheter und Portsysteme

Grundpflegen nach SGB XI

Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Zur Grundpflege gehören die notwendigen pflegerischen, nicht medizinischen Hilfeleistungen. Unsere ambulanten Pflegeleistungen entsprechen dem Leistungskatalog der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen nach § 89 SGB XI.

Beispiele:

    Teil- oder Ganzwaschung (u.a. Haut-, Haar-, Nagelpflege)

    Große oder kleine Grundpflegen (Leistungskomplexe)

    Hilfe bei Ausscheidungen

    Hilfe beim An- und Auskleiden

    Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

    Lagern und betten

    Mobilisation

    verschiedene kleine pflegerische Hilfestellungen

    und vieles mehr ...

Die erbrachten Grundpflegen werden mit den zuständigen Pflegekassen unter Berücksichtigung der anerkannten Pflegestufe abgerechnet. Eine eventuelle Zuzahlung, bei Ausschöpfung des festgelegten Pflegesatzes, wird von uns mit dem Patienten abgerechnet.
Im Falle, dass Sie keine Pflegestufe haben, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Patienten selbst.

Spezialisierung und Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wir arbeiten sehr eng mit allen umliegenden Sanitätshäusern, einer großen Anzahl an Ärzten sowie dem sozialen Dienst der nah gelegenen Krankenhäusern zusammen.
Ebenso können wir bei der Vermittlung von anderen Diensten wie z.B.: Hausnotruf, Hauswirtschaftliche Hilfe, mobile medizinische Fußpflegedienste, Friseure, Einkaufsservice etc. behilflich sein.
Einige unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden als Wundassessor und im Bereich der Palliativ Care Pflege professionell geschult. In regelmäßigen Abständen nehmen alle unsere Mitarbeiter/-innen an externen und internen Schulungen teil, wie z.B. Wundversorgung, Stoma-Therapie, Dekubitusbehandlung (auch Ulcus Cruris), Kompressionstherapien, Insulinstrategie, Infektionspräventation und Hygienemaßnahmen und vieles mehr. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche hausinterne Fachliteratur.
Unsere professionelle Pflege und Behandlung wird genau dokumentiert. Die Patientenakte befindet sich beim Patienten. So hat der Patient, die Angehörigen, der behandelnde Arzt oder im Falle einer Krankenhauseinweisung das Personal dort jederzeit den Einblick, um vorab wichtige Informationen zu bekommen.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Siehe dazu auch "Informationen und Aufklärung".