Behandlungspflegen nach SGB V
Unsere Behandlungspflegen nach vertragsärztlicher Verordnung gemäß § 37 Abs. 2 SGB V werden ausschließlich durch qualifizierte, examinierte Pflegefachpersonen erbracht. Die Leistungen sind in vier Leistungsgruppen unterteilt und werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Behandlungspflegen einfacher Art
Beispiele:
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
-Inhalationen
-Richten und Verabreichen von Injektionen s.c. (z. B. Insulin, Heparin)
Auflegen von Kälteträgern
Richten und Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente (inkl. Augentropfen)
Abnehmen von Kompressionsverbänden
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Zeitaufwand
Beispiele:
Klistiere
Flüssigkeitsbilanzierung
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Medizinische Einreibungen
Dermatologische Bäder
Versorgung bei PEG
Stoma-Versorgung
Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand und qualifizierter Ausführung
Beispiele:
Absaugen der oberen Luftwege
Blasenspülung
Versorgung von mehr als zwei Dekubiti Grad 2
Versorgung und Überprüfung von Drainagen
Injektionen i.m.
Instillationen
Legen einer s.c. Infusion
Legen, Wechseln und Entfernen von Harnkathetern
Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
Richten ärztlich verordneter Medikamente in Wochendosetten
Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
Anlegen von Kompressionsverbänden
Behandlungspflegen mit höchstem Zeitaufwand und besonderer Fachkompetenz
Beispiele:
Besonders zeitaufwendige Behandlungspflegen und/oder Leistungen mit spezieller Sachkunde
Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
Versorgung von Dekubiti Grad 3 oder 4
Digitale Enddarmentleerung
Anhängen, Wechseln und Abhängen von i.v. Infusionen (z. B. parenterale Ernährung, Substitutionstherapie über Port)
Legen und Wechseln von Magensonden
Pflege zentraler Venenkatheter und Portsysteme
Grundpflegen nach SGB XI
Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Zur Grundpflege gehören die notwendigen pflegerischen, nicht medizinischen Hilfeleistungen. Unsere ambulanten Pflegeleistungen entsprechen dem Leistungskatalog der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen nach § 89 SGB XI.
Beispiele:
Teil- oder Ganzwaschung (u.a. Haut-, Haar-, Nagelpflege)
Große oder kleine Grundpflegen (Leistungskomplexe)
Hilfe bei Ausscheidungen
Hilfe beim An- und Auskleiden
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
Lagern und betten
Mobilisation
verschiedene kleine pflegerische Hilfestellungen
und vieles mehr ...
Spezialisierung und Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wir arbeiten sehr eng mit allen umliegenden Sanitätshäusern, einer großen Anzahl an Ärzten sowie dem sozialen Dienst der nah gelegenen Krankenhäusern zusammen.
Ebenso können wir bei der Vermittlung von anderen Diensten wie z.B.: Hausnotruf, Hauswirtschaftliche Hilfe, mobile medizinische Fußpflegedienste, Friseure, Einkaufsservice etc. behilflich sein.
Einige unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden als Wundassessor und im Bereich der Palliativ Care Pflege professionell geschult. In regelmäßigen Abständen nehmen alle unsere Mitarbeiter/-innen an externen und internen Schulungen teil, wie z.B. Wundversorgung, Stoma-Therapie, Dekubitusbehandlung (auch Ulcus Cruris), Kompressionstherapien, Insulinstrategie, Infektionspräventation und Hygienemaßnahmen und vieles mehr. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche hausinterne Fachliteratur.
Unsere professionelle Pflege und Behandlung wird genau dokumentiert. Die Patientenakte befindet sich beim Patienten. So hat der Patient, die Angehörigen, der behandelnde Arzt oder im Falle einer Krankenhauseinweisung das Personal dort jederzeit den Einblick, um vorab wichtige Informationen zu bekommen.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Siehe dazu auch "Informationen und Aufklärung".
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